Ausbildung zum Luftsportgeräteführer
für aerodynamisch gesteuerte Luftfahrzeuge
- Bewerber ohne fliegerische Vorbildung
- Theorie-Ausbildung (gemäß §42 LuftPersV)
- Praxis-Ausbildung (gemäß §42LuftPersV)
- Mindestalter 16 (laut LuftVZO)
- Bewerber mit fliegerischer Vorbildung
Bewerber ohne fliegerische Vorbildung
Die Ausbildung zum Sportpiloten ist in theoretische und praktische Abschnitte unterteilt. In beiden Teilen erfolgt nach absolvierter Schulung jeweils eine Prüfung durch einen Prüfungsrat.
Theorie-Ausbildung (gemäß §42 LuftPersV)
Luftrecht, Flugfunk, Navigation, Meteorologie, Verhalten in besonderen Fällen, menschliches Leistungsvermögen, Aerodynamik und Technik, pyrotechnische Einweisung
Praxis-Ausbildung (gemäß §42LuftPersV)
- mind. 30 Flugstunden
- davon mind. 5 Flugstunden im Alleinflug
- Starts und Landungen auf verschiedenen Flugplätzen
- Außenlandeübungen mit Fluglehrer
- mind. zwei Überlandflüge mit Fluglehrer über jeweils eine Gesamtstrecke von mindestens 200 km mit Zwischenlandung
- mind. drei Überlandflüge im Alleinflug über jeweils 50 km mit Zwischenlandung auf einem anderen Flugplatz
- theoretische und praktische Einweisung in besondere Flugzustände sowie in das Verhalten bei Notfällen gemäß Flughandbuch
Mindestalter (laut LuftVZO)
- für den Beginn der Ausbildung: 16 Jahre
- zum Erlangen der Lizenz: 17 Jahre
Kosten
Die Gesamtkosten der Ausbildung sind von den individuell benötigten Flugstunden abhängig. In der Regel belaufen sich die Ausbildungskosten bei Gebrauch der geforderten Mindeststundenanzahl auf ca. 5.600,- €.
Bewerber mit fliegerischer Vorbildung
Bewerber mit fliegerischer Vorbildung durchlaufen eine entsprechend verkürzte Ausbildung. Genaue Informationen erhalten Sie auf Anfrage.
Schulungen für Piloten und Flugschüler in Theorie und Praxis
- Mustereinweisungen auf andere Flugzeugtypen
- Überprüfungsflüge zur Lizenzverlängerung
- UL-Auffrischungskurse
- UL-Flugsicherheitstrainings
- BZF II - Lehrgänge zum Erwerb des Funksprechzeugnis der Klasse II
- Spornradeinweisung